Die monatlichen Gesamtkosten entsprechen etwa der Höhe der Kosten in einer Pflegeeinrichtung. Die dem Pflegebedarf der einzelnen Bewohner*innen entsprechenden Ansprüche auf Pflegeleistungen werden zusammengelegt. Von dieser Summe wird die gesamte 24-Stundenversorgung finanziert.
Im Einzelnen erhalten Sie in der Wohngruppe folgende Verträge:
- Den Mietvertrag schließen Sie mit der Danuvius Klinik GmbH® ab. Aus dem Vertrag ergeben sich die gängigen Verpflichtungen für beide Vertragsparteien.
- Den Pflegevertrag vereinbaren Sie mit dem ambulanten Pflegedienst. Dieser regelt Art und Umfang der pflegerischen Leistungen. Ebenso wird mit dem ambulanten Pflegedienst ein Präsenzkraftvertrag geschlossen. Dieser stellt im Rahmen der 24-Stundenbetreuung auch organisatorische Tätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten im Rahmender Förderung des Gemeinschaftslebens sicher.
- Außerdem schließen sich die Angehörigen und/oder Betreuer*innen mit einer schriftlichen Vereinbarung zu einer Gemeinschaft zusammen, die dazu dient, das Miteinander der Wohngemeinschaft zu gestalten, gemeinsame Interessen gegenüber Dritten zu vertreten sowie die Gemeinschaft betreffende Geschäfte zu tätigen.